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Lunch & Learn

„Klimaneutral“, „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ – Begriffe, die in der Kommunikation längst selbstverständlich erscheinen. Doch mit den neuen rechtlichen Anforderungen lohnt sich ein genauer Blick darauf, was künftig noch wie kommuniziert werden darf.

Genau darum ging es bei unserem MCL Lunch & Learn „Green Claims – Fit für Nachhaltigkeitswerbung“ am 23. September 2026.

Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in das österreichische UWG werden insbesondere allgemeine Umweltaussagen, Klimaneutralitäts- und Kompensationsclaims, Nachhaltigkeitssiegel und umweltbezogene Zukunftsversprechen stärker reguliert. Unternehmen sind daher gefordert, ihre Marketingmaßnahmen rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen.

Gemeinsam mit Georg Bruckmüller, Rechtsanwalt und Partner bei Bruckmüller RechtsanwaltsgmbH, und Carolin Wagner, Konzipientin mit abgelegter Rechtsanwaltsprüfung, haben wir uns angesehen, welche Veränderungen auf Unternehmen und insbesondere auf Marketingverantwortliche zukommen.

Im Mittelpunkt standen die neuen Anforderungen durch die EmpCo-Richtlinie und deren Umsetzung in das österreichische UWG. Denn allgemeine Umweltaussagen, Klimaneutralitäts- und Kompensationsclaims, Nachhaltigkeitssiegel oder umweltbezogene Zukunftsversprechen werden stärker reguliert.

Was bedeutet das für die Praxis? Welche Green Claims sind besonders kritisch? Nach welchen Maßstäben wird Umweltwerbung beurteilt? Wann kann Nachhaltigkeitskommunikation zu Greenwashing werden – und welche rechtlichen Folgen können Verstöße haben? Georg Bruckmüller und Carolin Wagner gaben dazu einen kompakten Einblick und zeigten, worauf Unternehmen bei ihrer Kommunikation künftig besonders achten sollten

Unser Take-away: Nachhaltigkeit bleibt ein wichtiges Thema in der Marken- und Unternehmenskommunikation – gleichzeitig wird es immer wichtiger, Aussagen konkret, nachvollziehbar und rechtlich fundiert zu gestalten.